Mit der Einführung der neuen EU-Datenschutz-Grundverordung erhöhen sich auch die möglichen Geldbußen. Das bisherige Höchstmaß in Höhe von 300.00,00 € gem. BDSG vervielfacht sich ab Mai 2018.
Die Höhe der Geldbußen kann je nach Verstoß bis zu 10 bzw. 20 Mio Euro oder 2 bzw. 4 % „gesamten weltweit erzielten Jahresumsatzes des vorangegangenen Geschäftsjahrs“ betragen , je nach dem, was der höhere Betrag ist.