EU-Parlament verabschiedet EU-Datenrechtsreform

Im Rahmen einer Pressemitteilung des EU-Parlaments sind die wichtigsten Änderungen:

„Recht auf Vergessenwerden;
Verarbeitung der Daten nur nach ausdrücklicher Einwilligung der betroffenen Person;
Recht auf Datenübertragbarkeit (an einen anderen Dienstleister);
Recht der Betroffenen, bei Verletzung des Schutzes der eigenen Daten darüber informiert zu werden;
Datenschutzbestimmungen müssen in klarer und verständlicher Sprache erläutert werden, und
bei Verstößen wird härter durchgegriffen; im Fall eines Unternehmens werden Strafen von bis zu 4 % seines gesamten weltweit erzielten Jahresumsatzes des vorangegangenen Geschäftsjahrs
verhängt.“

Die einzelnen Mitgliedstaaten haben nun zwei Jahre Zeit für die Umsetzung.
Hier finden Sie die ganze Pressemitteilung: Pressetext EU-Datenrechtsreform