Die Datenschutzbehörden und die deutsche Automobilindustrie haben sich darauf verständigt, dass alle für ein Fahrzeug anfallende Daten personenbezogene Daten sind, wenn sie mit der Fahrzeugidentifikationsnummer oder mit dem Kfz-Kennzeichen verknüpft sind.
Diese Vereinbarung war dringend erforderlich, da in modernen Fahrzeugen immer mehr Einzeldaten erfasst und gespeichert werden. Demzufolge dürfen Kfz-Halter jederzeit beim Hersteller Auskunft erlangen, welche personenbezogene Daten gepeichert werden.
näheres auch u.a. bei Heise-Online vom 26.01.2016