Datenschutz gilt jetzt auch für Fahrzeug-Daten

Die Datenschutzbehörden und die deutsche Automobilindustrie haben sich darauf verständigt, dass alle für ein Fahrzeug anfallende Daten personenbezogene Daten sind, wenn sie mit der  Fahrzeugidentifikationsnummer oder mit dem Kfz-Kennzeichen verknüpft sind.

Diese Vereinbarung war dringend erforderlich, da in modernen Fahrzeugen immer mehr Einzeldaten erfasst und gespeichert werden. Demzufolge dürfen Kfz-Halter jederzeit beim Hersteller Auskunft erlangen, welche personenbezogene Daten gepeichert werden.

 

näheres auch u.a. bei Heise-Online vom 26.01.2016