Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit wird rechtlich unabhängig

Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Andrea Voßhoff wird rechtlich unabhängig
Durch die Änderung des Bundesdatenschutzgesetzes wird die Bundesbeauftragte unabhängig. Bisher unterlag sie rechtlich der Kontrolle der Bundesregierung: Sie „[…]untersteht der Rechtsaufsicht der Bundesregierung.“ (§ 22 Abs. 4 Satz 3 BDSG). Formal hätte die Bundesregierung die Bundesbeauftragte also abmahnen können. Dieser Satz ist gestrichen worden. Auch wird vom Gesetz nun ein Vertreter/eine Vertreterin der Bundesbeauftragten festgelegt, der/die gleichermaßen unabhängig ist. Auch eine Compliance-Regelung wurde aufgenommen. Geschenke muss die Bundesbeauftragte an den Bundestagspräsidenten melden.
Quelle: Pressemitteilungen der Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit vom 5.01.2016