Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Andrea Voßhoff wird rechtlich unabhängig
Durch die Änderung des Bundesdatenschutzgesetzes wird die Bundesbeauftragte unabhängig. Bisher unterlag sie rechtlich der Kontrolle der Bundesregierung: Sie „[…]untersteht der Rechtsaufsicht der Bundesregierung.“ (§ 22 Abs. 4 Satz 3 BDSG). Formal hätte die Bundesregierung die Bundesbeauftragte also abmahnen können. Dieser Satz ist gestrichen worden. Auch wird vom Gesetz nun ein Vertreter/eine Vertreterin der Bundesbeauftragten festgelegt, der/die gleichermaßen unabhängig ist. Auch eine Compliance-Regelung wurde aufgenommen. Geschenke muss die Bundesbeauftragte an den Bundestagspräsidenten melden.
Quelle: Pressemitteilungen der Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit vom 5.01.2016